Zivil- und Vertragsrecht
Zivil- und Vertragsrecht
Unser gesamtes Leben besteht aus dem Abschluss zahlreicher Rechtsgeschäfte, die wir teilweise und ohne uns besondere Gedanken darüber zu machen, tagtäglich vornehmen. Dies umfasst den Kauf frischer Brötchen beim Bäcker genauso, wie das Fahren mit der U-Bahn, oder das Wohnen in der angemieteten Wohnung, denn alle diese Tätigkeiten haben eine vertragsrechtliche Grundlagen, sei es ein Kaufvertrag, ein Geschäftsbesorgungs-, Miet-, Werk-, oder Dienstvertrag.
Das Zivil- und Vertragsrecht ist aber sehr vielseitig und umfasst, ebenso die vorstehend genannten Tätigkeiten, auch die Lieferung einer individuell gefertigten Maschine nach Frankreich, den Kauf einer Immobilie, oder die Erbringung einer Darbietung vor Publikum gegen ein Honorar.
Bei einfachen Verträgen des täglichen Lebens wird es meist nicht notwendig sein, anwaltliche Hilfe zu suchen. Sobald es aber um kompliziertere Sachverhalte geht, oder es zu Problemen bei der Vertragsabwicklung kommt -sei es, dass die gekaufte Sache Mängel hat, in der Mietwohnung plötzlich unerträglicher Baulärm aus dem Nachbarhaus zu hören ist, oder die Handwerkerrechnung plötzlich doppelt so teuer ist, wie geplant- kann hier ein Rechtsanwalt sowohl über die rechtlichen Grundlagen und die eigenen Rechte und Pflichten aufklären, beraten und bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Somit kann es auch bereits bei der Gestaltung von Verträgen sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Je besser ein Vertrag ausgearbeitet ist, umso weniger Streit kann sich entwickeln, weil in dem Vertrag die Rechte und Pflichten bereits so genau beschrieben werden, dass keine Unklarheit herrscht.
Wir stehen also sowohl für die Beratung bei der Gestaltung von Verträgen gerne zur Verfügung, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche, sofern es bei der Abwicklung und Umsetzung von Verträgen zu Schwierigkeiten kommt.
Familienrecht
Familienrecht
Menschen ändern sich und eine einstmals harmonische Ehe kann sich leider so entwickeln, dass einer oder beide Partner die Scheidung wünschen.
In diesem Zusammenhang gibt es dann viele Bereiche, die geregelt werden müssen, von Unterhaltsfragen über Umgangsregelungen mit den Kindern, die Aufteilung des Hausrats und des Vermögens und weitere mögliche Streitpunkte.
In solchen Situationen treten oftmals starke emotionale Belastungen auf. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und kompetente Beratung durch einen Fachmann ist in solchen Situationen extrem wichtig.
Auch in anderen familienrechtlichen Bereichen bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an, sei es bei der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen, bei der Beantwortung von Adoptionsfragen, oder bei Fragen zu Schenkungen unter Lebenden zur Übertragung von z.B. Immobilien an die Kinder.
Wir bieten Ihnen in diesem Bereich umfassende Beratung bei der Gestaltung von rechtssicheren Verträgen und auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in gerichtlichen Verfahren. Im Fall einer Scheidung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite, um zu gewährleisten, dass Sie Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen können.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eines der sensibelsten rechtlichen Bereiche. Für die Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag eine Lebensgrundlage, da der Arbeitslohn oftmals die einzige Einnahmequelle ist. Für die Arbeitgeber wiederum ist wichtig, Mitarbeiter zu haben, die zuverlässig sind und die zugeteilten Aufgaben auch erledigen.
Konflikte in diesem Bereich werden oft mit viel Herzblut geführt, der Verlust eines Arbeitsplatzes kann zu einschneidenden finanziellen Problemen führen, einen schlechten Mitarbeiter nicht loszuwerden, stellt – gerade für kleine Unternehmen – eine nicht hinnehmbare finanzielle Belastung dar.
Auch außerhalb des Themenkomplexes einer Kündigung stellen sich für beide Seiten oft rechtliche Fragen, die es zu beantworten gilt.
Fragen zu Gleichbehandlung, Arbeitssicherheit, zu Sonderzahlungen und Gratifikationen, zur betrieblichen Altersvorsorge seien an dieser Stelle nur beispielhaft aufgezählt.
In all diesen Themenkomplexen besteht oftmals Beratungsbedarf. Auch die rechtssichere Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sollte besser durch Fachleute durchgeführt werden, um später keine teuren Streitigkeiten austragen zu müssen, die durch eine eindeutige Gestaltung und Formulierung der Verträge vermeidbar gewesen wären.
Wir stehen in diesem Rechtbereich sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern gerne zur Seite.
Veranstaltungsrecht
Veranstaltungsrecht
In seinem Stück „Wie es Euch gefällt“, lässt William Shakespeare bereits 1599 die Figur des Jaques den berühmten Monolog „All the world’s a stage“ sprechen. Veranstaltungen oder Events haben seit dem späten 16. Jahrhundert nichts an ihrer Popularität eingebüßt und gewinnen vielmehr stetig an Bedeutung. Dabei umfasst der Begriff schon längst nicht mehr nur Theater- und Musikaufführungen, sondern auch Messen, Märkte, Kongresse, Ausstellungen, Partys und vieles mehr.
Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Spielregeln des Veranstaltungsrechts und die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, sei es als Veranstalter oder Teilnehmer. Bei jedem „Event“ sind eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften aus den verschiedensten Rechtsgebieten und Normen – angefangen vom allgemeinen Zivilrecht, dem Urheberrecht und dem Recht am eigenen Bild, bis hin zu den Versammlungsstättenverordnungen und der Festsetzung nach der Gewerbeordnung – zu beachten. Dabei gleicht keine Veranstaltung der anderen und eine Messe hat gänzlich andere Voraussetzungen, als ein Konzert, oder ein Markt.
Unsere jahrelange Erfahrung in der juristischen Betreuung verschiedenster Veranstaltungsformate erlaubt es uns auch, für die von Ihnen durchgeführte Veranstaltung oder Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung, den zutreffenden rechtlichen Rahmen mitzugestalten, damit das „Event“ für Sie zum Erfolg wird.
Marken- und Designrecht
Marken- und Designrecht
Sei es das Markenrecht, das Designrecht, das Patentrecht, oder die geschützte geografische Angabe. Innovationsschutz nimmt im gewerblichen Bereich einen sehr hohen Stellenwert ein, weshalb man im deutschen Recht auch zusammenfassend vom „Gewerblichen Rechtsschutz“ spricht.
Wichtig ist hierbei zu wissen, welches Schutzrecht Sie wann für welche Innovation beantragen müssen. Nicht jede Neuerung kann patentiert werden und nicht jeder Werbeslogan ist automatisch als Marke geschützt. Nürnberger Lebkuchen müssen aus Nürnberg kommen, wie steht es aber mit „Rostbratwürsten“?
Wir helfen Ihnen, Licht in das verworren scheinende Dickicht der verschiedenen Schutzmöglichkeiten zu bringen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das beste Schutzkonzept für Ihre Innovation. Dabei endet unsere Tätigkeit nicht mit der Anmeldung Ihres Schutzrechts, wir überwachen das Recht auch auf Wunsch für Sie und unterstützen Sie bei Verhandlungen zur Verwertung Ihrer Rechte, etwa im Wege einer Lizenz.
Urheberrecht
Urheberrecht
Johann Wolfgang von Goethe war ein Opfer von Raubkopierer. Sein Roman „Die Leiden des jungen Werther“ war vom ersten Tage an ein Erfolg, in Ermangelung eines Urheberrechts aber ungeschützt. Verleger, mit denen Goethe nie Kontakt hatte, konnten das Buch erwerben und nachdrucken, ohne den Autor angemessen entlohnen zu müssen. Aus diesem Grund führte auch der Philosoph Johann Gottlieb Fichte, ein Zeitgenosse Goethes, den „Beweis der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks“.
Seit dieser Zeit hat sich einiges geändert und das Urheberrecht ist heute eines der stärksten, aber leider auch missverstandensten Rechte zum Schutze geistigen Eigentums. Jede technische Neuerung zur Vervielfältigung und Verbreitung von Werken stellt das Urheberrecht erneut auf den Prüfstand und gerade das Internet hat wesentlich zu Reformen dieses Schutzrechts beigetragen.
Wir helfen Ihnen sowohl Ihre Werke adäquat zu schützen und zu verwerten, beraten Sie aber auch gerne dabei, wie Sie die Werke Dritter rechtssicher nutzen können.
Datenschutz und IT-Recht
Datenschutz und IT-Recht
Durch die Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Bereich des Datenschutzes neue öffentliche und mediale Aufmerksamkeit erfahren.
Dieser Themenbereich war aber bereits vorher sehr wichtig. Durch die DSGVO kam es auch zu viel Unsicherheit bei Fragen zu dem richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten, teilweise wurde zu vorsichtig agiert, teilweise auch zu nachlässig. Den richtigen Weg zwischen den Interessen der Unternehmen an einer Nutzung des Datenschatzes, der vorhanden ist oder noch generiert werden soll, und den Interessen der Betroffenen und den gesetzlichen Vorgaben zu finden, ist eine echte Herausforderung.
Wir beschäftigen uns bereits seit vielen Jahren – weit seit der Einführung der DSGVO – mit der Thematik Datenschutz und können Ihnen eine sehr ausgewogene Beratung für alle Rechtsfragen in diesem Bereich bieten.
Auch in sonstigen Fragen des IT-Rechts – sei es zu Lizenzverträgen, Hosting, Haftung, Umgang mit Datenpannen oder Dienst- und Werkverträgen aus dem Bereich IT-Recht bieten wir Ihnen kompetente Beratung.
Durch ein gutes Verständnis und hohes Interesse auch an den technischen Grundlagen sind wir in der Lage, technisch komplizierte Sachverhalte in die juristische Sprache zu übertragen, ebenso sind wir in der Lage, juristisch komplizierte Sachverhalte auch Nicht-Juristen nahezubringen.
Nachdem die IT unsere Lebensbereiche mehr und mehr durchdringt, bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot, das diesem immer wichtiger und komplexer werdenden Thema angemessen Rechnung trägt.
Forderungsdurchsetzung
Forderungsdurchsetzung
Unbezahlte Rechnungen sind ein Ärgernis für alle Unternehmer. Auch im privaten Bereich ist es sehr frustrierend, einen Anspruch zu haben, den die andere Seite nicht erfüllt.
Wir unterstützen Sie hier gerne bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, vom anwaltlichen Mahnschreiben über die Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide, im Gerichtsverfahren und anschließend im Rahmen der Zwangsvollstreckung und im Umgang mit den Vollstreckungsbehörden und den Gerichtsvollziehern.
Hierbei helfen wir bei der Beurteilung der Frage, welche Maßnahmen sinnvoll sind, wie es um das Kosten-Nutzen-Verhältnis steht und beraten Sie zu der Frage, welche Wege am wahrscheinlichsten zu einem erfolgreichen Abschluss führen, sei es durch „einfachen“ Auftrag an den Gerichtsvollzieher, Konten- und Gehaltspfändungen oder durch eine Zwangsversteigerung einer Immobile.
Mediation
Mediation
Unser Angebot umfasst zudem auch den Bereich der Mediation, eine Technik zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen mehreren Parteien. Dabei spielt die rechtliche Bewertung des Sachverhalts nur eine geringe Rolle. Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu führen.
Jede Art von Beziehung trägt das Risiko von Konflikten in sich, seien es geschäftliche oder partnerschaftliche Beziehungen. Oft ist es bei Auseinandersetzungen jeder Art so, dass die Parteien auf bestimmten Positionen verharren und den Konflikt so nicht auflösen können. In solchen Fällen wird meist die Hilfe eines Dritten in Anspruch genommen. Oftmals ist dies ein Gericht, welches für die Parteien entscheidet, welcher der Streitenden im Recht ist. Einer der großen Nachteile einer solchen Herangehensweise ist, dass dies die Gefahr in sich trägt, dass die Beziehung der Parteien durch ein solches Verfahren nachhaltig gestört wird und das Ende der Beziehung zur Folge hat, was insofern problematisch ist, da der Abbruch des Kontakts zwischen den Beteiligten in den seltensten Fällen wünschenswert ist.
Abhilfe bringt hier ein Mediationsverfahren, welches die Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung führt.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Mediationsverfahren nur dann durchführbar ist, wenn diesem von den Beteiligten zugestimmt wird. Der Mediator entscheidet auch nicht über den Streit, er legt nur die Regeln der Kommunikation fest und führt die Parteien durch das Verfahren. Wir bedienen uns hierzu anerkannter Techniken aus der Kommunikationsforschung und den Regeln einer guten Verhandlungsführung. Der Mediator ist hier eine allparteiliche, neutrale Instanz, die dazu beiträgt, dass den Interessen aller Seiten Rechnung getragen wird.
Eines der Grundprinzipien der Mediation ist, dass die Parteien von festgefahrenen Positionen zum Austausch der hinter den Positionen liegenden Interessen geführt werden. Je nach Konfliktart werden hierbei beispielsweise Probleme aufgedeckt, die auf eine unterschiedliche Kommunikation zwischen den Parteien zurückzuführen sind oder ihren Ursprung auf der Beziehungsebene haben. Nachdem die Interessen der Beteiligten erfasst und zum Ausdruck gebracht wurden, kann gemeinsam eine Lösung gesucht werden, die den Interessen aller Seiten gerecht wird.
Die Mediation als Mittel zur Streitbeilegung erfreut sich zunehmender Beliebtheit und ist bei den meisten Konflikten sehr gut geeignet, einen Streit nachhaltig aus der Welt zu schaffen. Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht üblicherweise eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, welche von uns nach deren Vorgaben gefertigt wird.
Vorteile einer Mediation:
- Beginn ohne Warten auf einen Gerichtstermin
- Hohe Erfolgschancen bei geeigneten Sachverhalten
- keine Verschärfung des Konflikts durch ein Gerichtsverfahren
- Erreichen einer einvernehmlichen Lösung
- Nachhaltige Beseitigung des Konfliktherdes
- Kostenkontrolle durch faire Stundensätze
- Beziehungsverbesserung statt Verschlechterung
- strikte Vertraulichkeit (keine öffentliche Gerichtsverhandlung)
Ein Nachteil eines Mediationsverfahrens ist, dass in manchen Fällen eine Einigung nicht möglich ist, und dann ein Gerichtsverfahren doch unvermeidlich ist.
Geeignete Anwendungsbereiche sind unter anderem:
- Ehe- und Familienmediation (auch Trennungs-/ und Scheidungsfolgen; Umgangsrecht, Erbstreitigkeiten, etc.)
- Innerbetriebliche Mediation (Konflikte zwischen Mitarbeitern, Mitarbeitergruppen, Abteilungen sowie zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten)
- Mediation zwischen Geschäftspartnern
- Mediation bei Vertragsverhandlungen
- Mediation bei Nachbarschaftskonflikten
Sollten Sie Interesse an einem Mediationsverfahren haben, sprechen Sie uns einfach darauf an. Sollten Sie unsere Dienste als Mediatoren in Anspruch nehmen wollen beachten Sie bitte Folgendes:
Zur Ausübung der Rolle des Mediators ist es notwendig, dass wir der Sache neutral gegenüber stehen. Wenn wir Sie in dieser Angelegenheit bereits umfassend anwaltlich beraten haben, ist es uns nicht möglich, eine Mediation durchzuführen, da es uns an der notwendigen Neutralität fehlen würde. Wir sind in einem solchen Fall aber gerne bereit, Sie an einen der mit uns vernetzten Mediatoren zu verweisen, um dort eine Mediation durchzuführen.
Wir helfen Ihnen bei all Ihren Rechtsfragen.
Erfahren. Kompetent. Zuverlässig.